UNGEBROCHEN – Weiterleben nach sexualisierter Gewalt

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Warum ich lange still war!

Und warum ich jetzt laut werde!

· Claudia Wuttke

Die Chronologie meiner Geschichte

Am 11. Juni 2025 bekam ich einen Anruf der Kripo Lüneburg, ich möge mich persönlich bei ihnen einfinden. Worum es sich handelte, wollten sie mir nicht sagen. Ich war ohnehin auf dem Weg ins Wendland. Also fuhr ich hin.

Es gehe um meinen Ex-Mann, sagte mir die Beamtin. Und dann wurden an die hundert auf DinA 4 Blätter kopierte Screenshots vor mir ausgebreitet. Sie zeigten eine benommene, willenlose, evtl. sedierte, teils schlafende Frau, die auf unterschiedlich brutale Art missbraucht wurde. Diese Frau war ich.

Was das in mir ausgelöst hatte, lässt sich schwer in Worte fassen. Mein vorherrschendes Gefühl zu dieser Zeit war neben Ohnmacht vor allem Angst, denn der Täter wusste damals noch nichts von diesen Ermittlungen. Die Dateien waren ein „Zufallsfund“ nach Konfiszierung des PCs in anderer Sache.

Ich kooperierte. Ich wollte Gerechtigkeit. Nicht Schweigen. Im September dann kam die Kripo zu einer Videovernehmung zu mir ins Wendland. Im Gepäck 67 rote Mappen. 67 Fälle von sexueller Nötigung, sauber im Bild festgehalten.

Im September erging schließlich der Haftbefehl. Der Beschuldigte kam in U-Haft. Ich atmete auf. Die Staatsanwaltschaft ermittelte – um an jenem folgenschweren 19. November 2025 von den 67 Verfahren 65 einzustellen. Die Begründung: „Ein Ausnutzen einer schutzlosen Lage nach § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB liegt nicht vor.“

BÄMM! Dieses Urteil der Staatsanwaltschaft Hamburg war der vorläufige Tiefpunkt meiner Geschichte und unserer rechtsstaatlichen Realität, denn im Klartext heißt das: „Die Vergewalt*ung einer willenlosen Frau ist in Deutschland kein Verbrechen.“ Ein Opfer gilt in den eigenen vier Wänden nicht als „schutzlos“. Unfassbar, aber wahr! Die Taten waren nunmehr ein Vergehen und damit verjährt.

Auf Empfehlung wandte ich mich im Dezember an die wohl renommierteste und beste Strafverteidigerin, Christina Clemm. Sie bot mir direkt ein Mandat an und legte im März gegen die Einstellung eine zehnseitige Beschwerde ein, der die Staatsanwaltschaft Hamburg im Mai „nicht abgeholfen“ hat.

Das Wunder geschah dann am 21. Mai: Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat der Beschwerde doch stattgegeben und die Wiederaufnahme der 65 Verfahren angeordnet. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe, Nr. 22, 22.5.26.

Das ist ein großer Etappensieg und wir kämpfen weiter. Es darf nicht sein, dass Frauen in diesem Land sexualisierter Gewalt derart schutzlos ausgeliefert sind und vom Rechtsstaat verlassen werden, weil Straftaten nicht „abbildbar“ sind. Der § 177 StGB muss revidiert werden!

Wer auf dem Laufenden gehalten werden will, abonniert auch gern meinen Kanal ungebrochen_claudia_wuttke.

Ich entwickle derzeit ein Forum für Betroffene und werde die einzelnen Schritte dorthin dokumentieren. Ich hoffe sehr, dass sich uns viele Menschen anschließen und mit mir gemeinsam dem Unrecht ihre Stimme leihen.